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Die Heilmethode geht auf den deutschen Arzt Dr. Samuel Hahnemann zurück, der von 1755 bis 1843 lebte. Vor mehr als 200 Jahren hat er diese Heilmethode entwickelt. Sie basiert auf dem Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches wird mit Ähnlichem behandelt“, der Arzneimittelprüfung am Gesunden und der Potenzierungsmethode zur Herstellung der homöopathischen Arzneien.
Das Ähnlichkeitsprinzip in der Behandlung von Krankheiten besagt, dass man keine Gegenmittel gegen die Krankheitssymptome gibt, sondern Mittel, die ähnliche Symptome wie die der Krankheit hervorrufen. Dadurch gibt man dem Organismus einen Heilimpuls. Am Beispiel von „Schnupfen“ gibt man nach dem Ähnlichkeitsprinzip bei einer bestimmten Form des Schnupfens, der sich durch brennende Augen und wässriges, brennendes Nasensekret auszeichnet, daher kein Gegenmittel in Form von abschwellenden Nasentropfen sondern Allium cepa, die Küchenzwiebel. Die Zwiebel hilft aber nur dann beim Schnupfen, wenn die Symptome des Schnupfens denen ähneln, die man bekommt, wenn man Zwiebeln schneidet. Hat man einen Schnupfen mit zähem, gelbem Nasensekret und verstopften Ohren, dann hilft die Küchenzwiebel natürlich nicht, da keine Ähnlichkeit zwischen Krankheitssymptomen und den Symptomen, die jeder beim Zwiebelschneiden erfährt, besteht. Das Ähnlichkeitsprinzip als Behandlungsmöglichkeit gegenüber dem Behandlungsprinzip mit Gegenmitteln war übrigens keine neue Erfindung von Hahnemann, sondern wurde schon von Hippokrates, dem griechischen Arzt der Antike (460 – 370 vor Christus) erwähnt. Auf diesem Prinzip basieren auch die Erfolge der Selbsthilfegruppen. Menschen treffen sich und helfen sich, die ähnliches Leid oder ähnliche Krankheiten erfahren haben.
Homöopathische Medikamente werden an gesunden Probanden geprüft, indem diese die Mittel wiederholt einnehmen und alle Symptome notieren, die sie an sich selbst neu beobachten. Das betrifft mentale und körperliche Symptome. Die Symptome, die von vielen Probanden wahrgenommen und notiert werden, sind natürlich höherwertiger als Symptome, die nur wenige oder einzelne wahrnehmen. Die gesamte Symptomatik sowohl mentaler als auch körperlicher Symptome nennt man Arzneimittelbild und wird in großen homöopathischen Arzneimittellehren und Symptomenverzeichnissen (Repertorien) aufgelistet. Bildlich gesprochen kann man ein Arzneimittelbild mit einem Stadtplan vergleichen. Die Symptome sind die Straßen und die Gebäude der Stadt. Die Kunst des Homöopathen ist es nun, zu erkennen, von welcher Stadt der Patient Straßen und Gebäude beschreibt, wenn er seine Krankheitssymptome erzählt. Wenn er zum Beispiel den Kölner Dom beschreibt, wird es für den Homöopathen nicht schwierig sein, zu erkennen, dass es sich um Köln handelt. Wenn der Patient aber Straßen und Gebäude von Köln-Hürth beschreibt, wird es schon schwieriger, zu erkennen, dass es sich noch um Köln handelt. Aber mit Hilfe von Symptomenverzeichnissen, den sogenannten Repertorien, haben wir gute Hilfsmittel, um auch diese Hürde zu nehmen. Die beste Wirkung erhalten wir Homöopathen mit einem Mittel, das dem Patienten in seinem mentalen und körperlichen Gesamtzustand am nächsten kommt, das also ein Simile oder Simillimum für den Patienten darstellt.
Zu Zeiten Hahnemanns hatte man in der damaligen Schulmedizin oft giftige Substanzen eingesetzt. Beispielsweise war Quecksilber ein gutes Mittel gegen die Syphilis mit dem Ergebnis, dass der Patient nicht mehr an der Syphilis, sondern an den Folgen der Quecksibervergiftung starb. Antibiotika im heutigen Sinne gab es zu dieser Zeit noch nicht. Der Genialität Hahnemanns ist es zu verdanken, dass er die Mittel immer weiter verdünnte und bei jedem Verdünnungsschritt verrieb oder verschüttelte.
Die Wirkung eines Mittels ist auch dann noch in großen Verdünnungen vorhanden, wenn man die Mittel beim Verdünnen jedesmal bei festen Stoffen länger verreibt oder bei flüssigen Stoffen kräftig verschüttelt. Hahnemann selbst war neben Arzt auch Chemiker und er wusste, dass ab einer bestimmten Verdünnung kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr in der Verdünnung sein konnte. Beispielsweise wird bei einer C30 das Mittel 30x im Verhältnis 1:100 verdünnt und bei jedem Verdünnungsschritt entweder verrieben oder verschüttelt. (Hahnemann hat eine genaue Vorschrift über die Art und Weise dieser Potenzierungsmethode genannten Verdünnungsvorschrift verfasst).
Gerne wird die Tatsache, dass bei Hochpotenzen ab C30 kein stoffliches Molekül mehr in der Verdünnung ist, von den Gegnern der Homöopathie als Argument gegen die Wirksamkeit der Homöopathie angeführt. Wenn nichts drin ist, kann auch nichts wirken, höchstens die Einbildung, also der Plazeboeffekt. Hahnemann sprach damals von „geistartiger Wirkung“. Er meinte damit aber nicht den Flaschengeist oder einen bösen teuflischen Geist, sondern er wollte im damaligen Sprachduktus den Unterschied zur stofflichen, materiellen Wirkung ausdrücken. Zur damaligen Zeit wusste man noch nichts von der Quantenphysik. D-Potenzen sind im Verhältnis 1:10 verdünnt und potenziert, C-Potenzen im Verhältnis 1:100. Q oder LM-Potenzen sind im Verhältnis von 1:50000 verdünnt und potenziert. Man könnte also auch sagen, homöopathische Hochpotenzen wirken über die Schwingungen der Substanzen, während die Materie soweit verdünnt wurde, dass kein Molekül mehr vorhanden ist. In Zeiten der modernen Physik ein wissenschaftlich durchaus vorstellbares Wirkprinzip.
Es gibt auch die Komplexmittelhomöopathie, da sind in einer Fertigarznei mehrere potenzierte Stoffe drin, die sich bei bestimmten Krankheitssymptomen bewährt haben, in der Hoffnung, dass eines der Mittel schon passen werde. (z.B. Meditonsin für Halsschmerzen, Vertigo-Heel für Schwindel, Gripp-Heel für Erkältungssymptome etc.). Auch mit Komplexmitteln kann man oft schon Antibiotika oder andere chemische Arzneimittel einsparen. Die beste Wirkung erhält man aber mit dem passendsten Einzelmittel. Grundsätzlich kann man alle akuten und chronischen Erkrankungen homöopathisch behandeln, vorausgesetzt, man findet das passende homöopathische Heilmittel. Ein Homöopath versucht immer ein gutes Resonanzmittel zu finden, das zum Patienten mit seiner Erkrankung passt. Im Verlauf der Behandlung muss auch bei einem gut passenden Mittel die Potenzhöhe immer wieder angepasst werden, wenn die gleiche Potenz nicht mehr so wirkt. Bildlich gesprochen könnte man sich eine Potenz als bestimmten Ton vorstellen, wenn der nicht mehr wirkt, nimmt man beispielsweise den gleichen Ton nur in der höheren Oktav. Hahnemann sprach davon, dass Homöopathen keine Krankheiten behandeln, sondern kranke Menschen, bei denen die Lebenskraft „verstimmt“ ist. Das homöopathische Mittel sollte daher durch Resonanz die Lebenskraft wieder ins Gleichgewicht bringen, also wieder stimmig machen.
Gute Homöopathen müssen aber auch immer die schulmedizinischen Möglichkeiten kennen, weil man immer wissen muss, welches Instrument man zu welcher Gelegenheit spielen muss. Homöopathie ist eine Form der Heilimpulstherapie. Man gibt einen homöopathischen Heilimpuls, der Organismus reagiert darauf und wird im optimalen Fall gesund oder der Zustand bessert sich. Wenn aber aufgrund der Erkrankung keine Zeit mehr ist, auf die Heilreaktion des Körpers zu warten, oder das homöopathische Mittel passt vielleicht nicht genau genug, dann sind schulmedizinische Methoden notwendig und können Leben retten und die Zerstörung von Organen verhindern. Auch lange bestehende, schwere chronische Erkrankungen, die bereits narbige Defektzustände hinterlassen haben, können vielleicht homöopathisch zwar gebessert, aber nicht mehr geheilt werden. Es geht also auch immer darum, die eigenen Grenzen mit einer Behandlungsmethode zu erkennen.
Um eine homöopathische Behandlung zu beginnen, ist in der Regel eine ausführliche homöopathische Konstitutionsanamnese erforderlich. Es gibt inzwischen gesetzliche Krankenkassen wie z.B. die BKK Faber-Castell & Partner in Regen und andere Kassen, die die homöopathische Behandlung und den Zeitmehraufwand, der bei der homöopathischen Behandlung notwendig ist, im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung bezahlen. Der Patient muss sich hierfür bei uns einschreiben. Welche Kassen an diesem Homöopathievertrag teilnehmen unter welchen Bedingungen, erfahren Sie auf der Website des Zentralvereins homöopathischer Ärzte unter www.welt-der-homöopathie.de. Oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihre Kasse einen Homöopathievertrag hat.
Privat versicherte Patienten und Selbstzahler können auch einen privatärztlich niedergelassenen homöopathischen Arzt aufsuchen. Privatkassen bezahlen homöopathische Behandlungen schon seit langem.
Eine sehr gute homöopathische Ärztin, die privatärztlich niedergelassen ist, ist Frau Dr. Holzapfel in Zwiesel.
Bei Dr. Klaus Glaser werden die Termine für homöopathische Neupatienten quartalsweise vergeben. Ab welchem Tag Sie für das nächste Quartal Termine ausmachen können, erfahren Sie telefonisch bei unseren Praxismitarbeiterinnen in der Praxis. Da er derzeit der einzige Kassenarzt im Landkreis Regen ist, der an den Homöopathieverträgen mit bestimmten gesetzlichen Krankenkassen teilnimmt, ist die Nachfrage entsprechend hoch. Die Aufnahmekapazität von neuen Homöopathie-Patienten ist bei ihm natürlich begrenzt.
Im Rahmen der kassenärztlichen Möglichkeiten erbringen auch Frau Dr. Marianne Küblbeck-Glaser und Frau Dr. Stefanie Eckhardt homöopathische Leistungen. Beide haben auch eine fundierte homöopathische Ausbildung, die ständig im kollegialen Austausch intensiviert wird.
Den aktuellen Stand der Homöopathieforschung können Sie einsehen unter www.homoeopathie-online.info.